Glasversicherung

Glasversicherung

Die Glasversicherung für ein Gebäude ist immer dann sinnvoll wenn es sich nicht um von Ihnen selbst bewohntes Einfamilienhaus handelt. Hier wäre die Glasversicherung für das gesamte Gebäude bei Einschluss über die Hausratversicherung gedeckt. In jedem anderen Fall ist es sinnvoll neben den anderen Risiken der Gebäudeversicherung Schäden durch Glasbruch abzudecken.

Versicherungsschutz bestünde nicht nur für Scheiben von Tür und Fensterverglasung, sondern auch für Scheiben (Glas oder Kunststoff) von Lichtkuppeln, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen und Dachverglasungen. Besonders Interessant ist die Absicherung von Glasschäden an Photovoltaikanlagen, da diese aufgrund möglicherweise abgeschlossener Einspeisungs-verträgen planmäßige Leistung erbringen soll. Im Falle eines Schadens handelt es sich um Beträge die nicht ohne weiteres aufzubringen sind.

Neben den Versicherungsleistungen für den Ersatz der Scheiben sind auch Kosten die im Zusammenhang mit einem Glasbruchschaden stehen versichert. Hierzu zählen Schaden-minderungskosten, Kosten für eine Notverglasung, Entsorgungskosten, Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Kränen, Hebebühnen und dergleichen.

Auch die Wiederherstellungskosten von Anstrichen, Folien, Verzierungen und ähnlichem welche sich auf versicherten Sachen befinden sind gedeckt, sofern diese Sachen einen Glasbruch-schaden erlitten haben. Entstehen Kosten dadurch, das zunächst Dinge von Ihrem Platz entfernt werden müssen, da sonst die Reparatur oder der Austausch der beschädigten Sache nicht durchführbar wäre, sind diese Kosten gedeckt. Ein Beispiel hierfür wäre das An- und Abbauen von Markisen in einem Wintergarten.

Versicherungsschutz besteht für die auf dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, demnach auch für Nebengebäude und Garagen. Diese Aufzählung ist nicht vollständig, wenn Sie für sich Bedarf einer Glasbruchversicherung erkennen konnten, so sind wir gerne bei der Auswahl des richtigen Versicherungsproduktes behilflich.